Notdienst:
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0160 – 710 66 10

Leistungen:

Passwort-Rettung:

Wir bieten Ihnen für folgende Produkte die Passwortrettung an: Microsoft Excel, Microsoft Word, Microsoft Access, Microsoft Outlook, Microsoft Outlook Express, Microsoft Access, Microsoft Backup (95/98), Microsoft Project, Microsoft Mail, Microsoft Schedule+ 1.x (.CAL) und 7.x (.SCD), Microsoft Money, WinZip, PKZip, ZIP, FileMaker, Adobe Acrobat, Quicken (engl. Version), QuickBooks (engl. Version), Lotus 1-2-3, Lotus Organizer, Lotus WordPro, MYOB, Peachtree, Paradox, Symantec ACT, WordPerfect

 

Sofern wir nichts anderes angeben, gilt das für alle Versionen des jeweiligen Programms.Ihre Daten bzw. Dokumente werden nach der Passworterkennung umgehend gelöscht.Unsere Online-Passwort-Rettung ist 24h täglich weltweit für Sie erreichbar.Wir können für folgende Produkte ebenfalls Passwortrettung anbieten, müssen in diesen Fällen jedoch zu Ihnen kommen:

Microsoft Windows 95/98 und ME, Microsoft Windows NT/2000 und XP Workstation, Microsoft Server NT/2000, Microsoft Exchange-Server

Die hier genannten Markenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer

Notdienst/ Datenrettung:

Sollte Ihr EDV-System einmal nicht funktionieren, so stehen wir Ihnen täglich 24 Stunden mit unserem Notdienst zur Verfügung. Und zwar für jeden Hersteller und auch für nicht bei uns erworbener Hardware.

Standardhardware reparieren wir sofort bei Ihnen Vorort, in der Firma oder in unseren Geschäftsräumen, Softwareprobleme lösen wir schnellstmöglich - so verlieren Sie wenig Arbeitszeit und arbeiten schnellstmöglich weiter. Häufig führt ein Systemabsturz zu nicht mehr ansprechbaren Festplatten. Etwa bei der Fehlermeldung "Ungültiger Mediatyp Laufwerk C:" Hier retten wir die meisten oder sogar alle Daten selbst, solange die Festplatte noch funktionsfähig ist. In Fällen von defekten Festplatten arbeiten wir mit kompetenten Partnerunternehmen zusammen. Wichtig: Benutzen Sie vorher keine anderen Programme, schreiben Sie nichts auf die Platte! Datenrettung erbringen wir für alle gängigen Dateisysteme.Haben Sie Ihr Passwort für eine wichtige Datei vergessen?

Kennen Sie das Supervisor-Passwort nicht mehr?
Rufen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne!

Neuinstallation / Upgrade / Update:

Bei Neuinstallationen oder Erweiterungen beraten wir Sie ausführlich und stellen Ihnen Ihre Hardware gemäß Ihren speziellen Anforderungen zusammen.

Die Einbindung bereits existierender Komponenten wird dabei berücksichtigt. So tätigen Sie keine unnötigen Investitionen und erhalten ein leistungsstarkes, zuverlässiges System, das exakt Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und somit auf Sie optimiert ist.Sollte doch mal etwas kaputtgehen, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch hier mit unserem 24-Stunden-Notdienst und unserer Vor-Ort-Reparatur zur Seite.

Telefonanlagen / FAX / DSL / ISDN / VoIP / …:

Von der einfachen Telefonanlage mit zwei Analogen-Ports (a/b-Wandler) über schnurlose Lösungen mit DECT - z.B. von Siemens oder der Deutschen Telekom. Fragen Sie uns nach einer Lösung auch in Ihrem Hause!Sie benötigen eine DSL / VPN Lösung? Wir stehen Ihnen vom ersten Telefonat bis hin zur Endmontage zur Verfügung. Im Falle einer Störung arbeiten wir als Vertriebspartner mit allenGroßen DSL Anbietern zusammen, so ist eine schnelle und kostengünstige Fehlerbehebung möglich.

Netzwerke LAN / WLAN / 19“ Technik / Server

Wir beraten Sie gerne in Hinblick auf die effektive Einbindung dieser innovativen Technik für Ihre Anforderungen.Das bekannteste WAN der Welt ist ohne Frage das Internet. Es verbindet unzählige Computer über die verschiedensten Verbindungen.Das Wireless-LAN (Funk-LAN) ist mittlerweile sehr ausgereift, schnell und die Entwicklung geht rasant weiter. Damit sind Funk-LANs eine sehr moderne Lösung, um auch entfernt aufgestellte PCs einzubinden oder Büros die räumlich z.B. durch eine Straße getrennt sind zu koppeln.Um verschiedene Büros oder Außendienstmitarbeiter gemeinsam arbeiten zu lassen, gibt es verschiedene Lösungen: Die direkte Einwahl in das Firmennetzwerk, bei hochsicherheitsrelevanten Daten evtl. per Standleitungen oder über Virtuelle Private Netzwerke (VPN), die flexibel, preiswert, komfortabel und sicher sind.Moderne Verschlüsselungsverfahren machen es auch über das ungeschützte Internet möglich, einen sicheren firmeninternen Datenaustausch zu etablieren.Bei einer modernen strukturieren Netzwerkverkabelung versteht es sich von selbst, dass wir erweiterbare 19" Systeme anbieten. 19" Schränke von Rittal und anderen Herstellern gehören zu unserem Programm.Internetzugänge via DSL / SDSL / ISDN / AnalogInternetzugangFür Privatanwender, die selten das Internet nutzen, empfehlen wir die Nutzung von Flatrate Anbietern. Gerne richten wir Ihnen nicht bloß das DFÜ-Netzwerk ein, sondern auch ein Programm, das vor teueren 0900er-Dialern schützt Firmenkunden sollten auf den wachsenden Bedarf und die steigende Nutzung des Internets achten. Wir empfehlen auch für kleine Firmen mindestens DSL. Die gesparte Arbeitszeit amortisiert bereits nach kürzester Zeit die ohnehin nur geringe Investition.Bei großen Betrieben, die das Internet intensiv oder gar als Anbieter nutzen, empfehlen wir unbedingt eine leistungsstarke Standleitung.Die Sicherheit Ihres PCs oder der Netzwerkes darf jedoch nicht vernachlässigt werden. Hier bieten wir Ihnen alle Aspekte der berücksichtigende Lösungen.

Entsorgung/Umweltschutz:

Defekte Monitore, PCs, Tastaturen, Laserdrucker und vieles weitere werden von uns wiederverwertet bzw. entsorgt. Sie haben ein defektes Gerät? Setzen sie sich einfach mit uns in Verbindung, gerne holen wir es ab.

 

NEU – Notebook Reparatur Service

Bei weiteren Fragen benutzen sie bitte unser
Kontaktformular oder rufen sie uns einfach an.

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich - auch wenn den Bedingungen des Käufers nicht widersprochen wird - für alle Lieferungen, es sei denn, daß abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.

2. Angebot und Abschluß

Auskünfte über Preise und Liefermöglichkeiten sind, wenn nicht anders zum Ausdruck gebracht wird, unverbindlich. Mündliche, telefonische und durch Mitarbeiter getroffene Absprachen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch die Verkaufsfirma schriftlich bestätigt worden sind. Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Die zu dem Angebot gemachten Angaben wie Maße, Größen, Gewicht sowie verschiedene Spezifikationen, soweit nicht anders angegeben annähernd maßgebend. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Technische Änderungen sowie Abweichungen, ebenso von Abbildungen, verursacht von Seiten eines Vorlieferanten, die Funktion und Bedienung nicht einschränken, gelten als vom Käufer akzeptiert. Mit der Bestellung von Waren oder Leistungen erkennt der Käufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt den daraus entstandenen Schaden dem Käufer in Rechnung zu stellen. Insbesondere daraus entstandene Frachtkosten sowie Mehrkosten für die Auftragsbearbeitung. Für die Bearbeitung eines solchen unberechtigten Rücktritts werden mindestens 30 DM, jedoch höchstens 30 % vom Rechnungsbetrag zzgl. Mehrwertsteuer fällig, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der dem Verkäufer entstandene Schaden geringer ist.

3. Lieferfristen, Verzug und Nachlieferungen

Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nichts anderes zum Ausdruck gebracht wird. Teillieferungen sind zulässig und gelten durch den Käufer generell als akzeptiert. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen den Verkäufer, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Weiterhin können sich Lieferfristen verlängern, wenn der Käufer mit seinen Vertragspflichten, innerhalb einer noch laufenden Geschäftsbeziehung - auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Für durch Verschulden des Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen hat der Verkäufer in keinem Fall einzustehen - Ersatzlieferungen bleiben vorbehalten.

4. Versand, Lieferung und Gefahrenübergang

Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware kann aus Wunsch des Käufers mit besonderen Mitteln/Optionen versand werden, dessen Mehrkosten dann der Käufer zu tragen hat. Sämtliche Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Lasten und Gefahr des Käufers. Bei Kleinstlieferungen, bei Bestellungen unter einem festen Mindestauftragwert wird eine Bearbeitungsgebühr bzw. ein Kleinmengenzuschlag berechnet Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur, eine versandbeauftragte Person oder durch die Deutsche Bundespost (Postdienst), spätestens mit Verlassen des Lagers an den Käufer über. Besondere Versicherungen können auf Wunsch abgeschlossen werden. Der derzeitige Versicherungsprozentsatz liegt bei 1,8 o/oo. Die Kosten dafür werden durch den Käufer allein getragen.

5. Verpackung

Die Verpackung kann besonders berechnet werden und wird nur nach vorheriger Vereinbarung kostenlos zurückgenommen.

6. Preise und Zahlung

Unsere Preise sind Barpreise und können je nach Preisliste inkl. oder aber auch zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sein. Die dazu nötigen Angaben sind in der Rechnung bzw. Angebot oder Preisliste aufgeführt. Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Teillieferungen sind als einzelne, gesonderte Aufträge zu sehen und somit gelten die jeweils angegebenen Zahlungsbedingungen. Teillieferungen berechtigen daher auch nicht zur entgültigen Zahlung nach vollständiger Lieferung. Die Zahlung ist, wenn nicht anders angegeben, sofort und ohne Abzüge zu leisten. Vorzeitige Zahlung berechtigt daher ebenfalls nicht zum Abzug. Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der Berechnung weiteren Schadens bankübliche Zinsen zu entrichten. In diesem Fall steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, daß Ware dann nur noch Zug um Zug gegen Bezahlung auszuliefern ist. Sollte sich im momentanen Besitz des Verkäufers bereits bezahlte Ware befinden, behält der Verkäufer sich das Recht vor, diese als Deckung des offenen Rechnungsbetrages einzubehalten und diese nur bei sofortiger Zahlung wieder dem Käufer zur Verfügung zu stellen. Schadensersatzansrüche des Käufers sind hierbei ausgeschlossen. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. Gutschriften aus Rechnungen erfolgen grundsätzlich nur zur Verrechnung mit offenen Posten, welche unter Angabe von Gutschriftsnummer zum Abzug gebracht werden können.

Der Verkäufer ist zur Abtretung der Forderungen berechtigt.

7. Eigentumsvorbehalt

A: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo abgezogen und anerkannt ist. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In diesem Falle sichert der Käufer dem Verkäufer ein Zutrittsrecht zu der betroffenen Ware zu. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen Dritter hat der Verkäufer unverzüglich schriftlich und bei Gefahr im Verzuge auch fernmündlich zu benachrichtigen.

B: Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, unter der Voraussetzung, daß die Forderungen aus dem Wiederverkauf wie folgt auf den Käufer übergehen: Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, daß der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wir die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Lieferpreis als abgetreten.

C: Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware z.Z. der der Verarbeitung und Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden die Waren des Verkäufers mit anderen Waren zu einer einheitlichen Sache vermischt oder vermengt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

D: Dem Verkäufer ist jede Verfügung über die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen untersagt. Ein Verkauf im Wege des echten Factoring ist ihm nur unter der Bedingung gestattet daß der Factor verpflichtet wird, den Kaufpreis für die Forderung unmittelbar an den Verkäufer bis zur Höhe des Rechnungsbetrages, aus der zugrunde liegenden Warenlieferung des Verkäufers abzuliefern.

E: Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.

8. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie

A: Der Verkäufer leistet Gewähr für Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes während einer Frist von 6 Monaten seit der Auslieferung durch Nachbesserung / Instandsetzung / Reparatur oder durch Austausch des Kaufgegenstandes. Ersetzte Teile gehen automatisch in den Besitz des Verkäufers über. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Alt-Teile. Über die Verfahrensweise der Nachbesserung / Instandsetzung / Reparatur verfügt alleine der Verkäufer. Ein Sofortumtausch kann ohne eingehende technische Prüfung nicht erfolgen. Ein Voraustausch von beanstandeter Ware wird nur im Ausnahmefall durchgeführt und erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt der Nachbelastung gemäß Ziffer 8C,8D und 8E. Weiterführende Gewährleistungsversprechen der Hersteller werden nicht automatisch durch den Verkäufer übernommen. Auf Wunsch des Käufers kann jedoch der bemängelte Kaufgegenstand, nach Ablauf der 6 Monaten Gewährleistung, kostenpflichtig zu Lasten des Käufers zur Herstellergewährleistung eingereicht werden.

B: Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern des Kaufgegenstands (Nachbesserung) unter Ausschluß von Wandlung und Minderung. Der Käufer räumt dem Verkäufer eine Nachbesserung von maximal drei Versuchen ein, wobei eine angemessene Frist von mindestens 30 Tagen, jedoch höchstens 60 Tagen vom Käufer hingenommen werden muß. Nach dem dritten Versuch räumt der Verkäufer dem Käufer das Recht auf Minderung oder Wandlung ein, welche jedoch in Einvernehmen mit dem Verkäufer durchzuführen ist.

C: Durch den Käufer bemängelte Waren, welche den Mangelgrund nicht aufweisen, kann der Verkäufer für die vergebens aufgewendete Zeit dem Käufer eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen, die dann aufgrund der aufgewendeten Zeit berechnet wird.

D: Sämtliche Ansprüche wegen Fehler verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß Ziff. 1.

E: Die Gewährleistung erlischt, wenn die Vorschriften über Behandlung und Benutzung der gelieferten Ware (Betriebsanleitung/Spezifikationen/etc.) nicht befolgt oder an der Ware Änderungen vorgenommen wurden, die außerhalb der vom Hersteller festgelegten Grenzen und Einstellwerte liegen oder die Benutzung durch den Hersteller nicht freigegebener Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien. Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist natürliche Abnutzung, Verschleiß, Verbrauchsmaterial und unsachgemäße Handhabung, es sei denn, es läge nachweislich ein Herstellungs- oder Materialfehler vor. Auch können Eingriffe dritter oder nicht autorisierter Personen als unvorschriftsmäßige Handlung angesehen werden.

F: Über die in diesen Bedingungen eingeräumten Ansprüche hinaus sind weitgehende Ansprüche des Kunden gegenüber dem Händler wegen Gewährleistungsmängeln, insbesondere auf Schadenersatz, vor allem für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Arbeitsaufwendungen für Montage/Demontage und andere mittelbare oder unmittelbare Schäden ausgeschlossen, gleich ob ein ursprünglicher Mangel oder ein Nach-besserungsversuch zugrunde liegt, es sei denn, es läge auf Seiten des Händlers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Haftungsbeschränkung gemäß vorstehendem Absatz gilt auch, soweit die dort genannten Ansprüche in Verbindung mit der Verletzung von Nebenpflichten aus falscher Beratung, unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung oder positiver Forderungsverletzung hergeleitet werden, also wenn die Ansprüche nichts mit Mängeln der gelieferten Ware zu tun haben. Vorstehende Regelungen gelten auch für Ansprüche, die gegenüber Mitarbeitern des Händlers geltend gemacht wurden.

G: Für Defekte innerhalb der Garantiezeit, welche durch unzumutbare Betriebsbe-dingungen zustande kamen, kann vom Verkäufer eine Pauschale für die Beseitigung des Defekts in Rechnung gestellt werden. Unzumutbare Betriebsbedigungen ergeben sich aus Ziffer 8.E

H: Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

9. Rücksendungen

Rücksendungen sind grundsätzlich erst mit dem Verkäufer schriftlich oder telefonisch abzustimmen, jedoch weiterhin gilt:

A: Defekte Waren müssen unter Verwendung des Formblattes ‘Service-Auftrag’ sowie einer Rechnungskopie frei und in Orginalverpackung sowie komplett mit Zubehör an die vom Verkäufer vorgeschriebene Anschrift eingesandt werden. Sollte der ‘Service-Auftrag’ nicht vorliegen, muß der Käufer für Aufwendungen der Fehlersuche aufkommen.

B: Rücksendungen haben grundsätzlich in der Originalverpackung zu erfolgen, ansonsten kann eine prozentuale Berechnung der fehlenden Teile oder die kostenpflichtige Neuverpackung der Waren erfolgen.

C: Die Gefahr des Verlustes sowie die Beschädigung der Ware bei Rücksendungen trägt der Kunde.

D: Unfrei eingesandte Waren müssen nicht vom Verkäufer akzeptiert werden bzw. das dafür entrichtete Porto kann dafür in Rechnung gestellt werden.

10. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen; diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Diese Ansprüche verjähren nach Ablauf der unter Punkt 8a genannten Frist, nach Empfang der Ware.

11. Reparaturen

Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind, soweit zwischen Verkäufer und Käufer eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, für die diese Allgemeinen Lieferungsbedingungen gelten, zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufer. Kosten für Versand, Versicherung und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Reparaturrechnungen sind sofort fällig. Ziffern 8 und 10 dieser Bedingungen finden Anwendung.

12. Teilnichtigkeit, anwendbares Recht

A: Sollte eine Bedingung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

B: Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen Internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.

 

ISL-Service

       

Was ist ISL Light ?

Mit der Fernwartungssoftware ISL Light können wir in weniger als 30 Sekunden weltweit auch ohne Installation oder Konfiguration mit ihrem PC Verbindung aufnehmen. Das Produkt arbeitet mit allen gängigen Firewalls. Über eine gesicherte Verbindung können wir Ihren Desktop sehen, die Kontrolle über Tastatur und Maus übernehmen, Daten austauschen und über Whiteboard und Audio & Video kommunizieren.

 

ISL Light - wie geht das?

Sie wünschen Unterstützung ? Starten Sie die Datei ISL Light link und fordern einen einmaligen Sessioncode (6-stellige Verbindungsnummer) an. Wir teilen Ihnen einen autorisierten Sessioncode mit, damit ist die sichere Verbindung aufgebaut.

 

ISL Light – einfache Fernwartung

  • Steuern Sie jeden PC dieser Welt als wären Sie dort
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